Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Sperrgutabfuhr


Die erste von zwei zentralen Straßensammlungen für Sperrgut in diesem Jahr beginnt am Montag, 15. Juni 2026. Die Abfuhr erfolgt vom 15. bis 26. Juni und richtet sich nach folgendem Zeitplan:

Die Sammlung startet am Montag, 15. Juni, im Innenbereich 3. Am Mittwoch, 17. Juni, folgt der Innenbereich 2. Am Freitag, 19. Juni, werden die Innenbereiche 5 und 6 abgefahren. Der Außenbereich ist am Montag, 22. Juni, an der Reihe. Am Mittwoch, 24. Juni, wird der Innenbereich 1 abgefahren. Den Abschluss bildet am Freitag, 26. Juni, der Innenbereich 4. Alle Termine entnehmen Sie auch dem städtischen Abfallkalender.

Das Sperrgut ist am Abfuhrtag spätestens bis 6:00 Uhr morgens ordentlich nebeneinander und gut sichtbar am Straßenrand bereitzustellen. Die Gegenstände müssen von beiden Straßenseiten aus erkennbar sein und an öffentlich zugänglichen Straßen oder Wegen abgelegt werden.

Als Sperrgut gelten sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne oder in die grauen Beistellsäcke passen. Die einzelnen Gegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und höchstens 50 kg schwer sein. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Bilderrahmen, Federbetten, Teppiche oder Fahrräder.

Nicht entsorgt werden können über die Sperrgutabfuhr Einrichtungen, die fest zum Haus oder Garten gehören (Fenster, Türen, Badewannen, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Bodenbeläge, Rollladen, Gartenzäune, Gartenspielgeräte), Autoteile (z.B. Reifen), Grünschnitt, Siloplanen, Baustellenabfälle, Elektrogeräte (z.B. Kühlschränke), Bauholz, Konstruktionsholz und Paletten. Auch gebündelter Restmüll, z.B. in Plastiksäcken oder Kartons, ist kein Sperrmüll und wird daher nicht mitgenommen.

Rückfragen zur Sperrmüllsammlung beantwortet der Fachbereich III der Stadtverwaltung Ochtrup unter den Telefonnummern 02553 73-340 und 02553 73-313. Die Abfall-App der Entsorgungsgesellschaft Steinfurt bietet zudem Informationen zur Mülltrennung, zu alternativen Entsorgungsmöglichkeiten sowie ein Abfall-ABC zur Überprüfung, ob ein Gegenstand als Sperrgut entsorgt werden kann.

Sollte es während der Abfuhr zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte spätestens am folgenden Werktag an die Fa. Stenau (Tel. 02561 9335-0) oder an die Stadt Ochtrup (Tel. 02553 73-340/313).