Zensus 2022


Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen vor Ort durch. Ab dem Zensusstichtag (15. Mai 2022) suchen sie die in der Stichprobe gezogenen Anschriften sowie Anschriften an Wohnheimen auf, erfassen Anschriftenbefunde sowie die Daten der dort wohnenden Personen und händigen Zugangsdaten zur Nutzung des Online-Fragebogens aus.

Außerdem obliegt den Erhebungsbeauftragten die Kontaktaufnahme mit Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften. Dabei übergeben sie die Zugangsdaten für die Online-Meldung an die Einrichtungsleitung zusammen mit einem Anschreiben und weiterem Informationsmaterial.

Für diese Tätigkeit sucht der Kreis Steinfurt geeignete Erhebungsbeauftragte. Neben flexiblen Arbeitszeiten erhalten Sie für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine attraktive Aufwandsentschädigung.

Hier kommen Sie zur Stellenausschreibung im PDF-Format: