Ansicht Rathaus II am Gausebrink
Together - Zeichnung auf Tafel
Kinderhände mit unterschiedlichen Hautfarben halten sich

Asyl

Asyl

Hilfen für Asylbewerber

Die Stadt Ochtrup nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.
Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter/innen beraten und betreut. Mehr dazu finden Sie unter unserer Rubrik Ankommen in Ochtrup.

Rechtsgrundlage
AsylbLG, AG AsylbLG, FlüAG, BSHG

Layout 5

Ansprechpartner/in

Keine Mitarbeitende gefunden.