Mieten, Pachten, Erbbauzinsen
Leistungsbeschreibung
Um die Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Immobilien und Grundstücken kümmern sich die Mitarbeiter/innen der Liegenschaften und erstellen Miet- und Pachtverträge, setzen Miet- und Pachtzinsen fest und erstellen Nebenkostenabrechnungen.
Für Rückfragen über die Bedingungen der Miet- und Pachtobjekte und über die Bedingungen der Nutzungsüberlassung stehen wir gerne zur Verfügung!
Grundstücke kann man nicht nur kaufen, sondern das Recht zur Bebauung auch als Erbbaurecht erwerben. Als eigentumsgleiches Recht verschafft das Erbbaurecht den Erbbauberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zur Bebaubarkeit und Nutzung des Grundstückes. Die Stadt bleibt somit Eigentümerin des Grund und Bodens. Es ist veräußerlich und vererblich und kann sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke bestellt werden. Für die Bestellung des Erbbaurechts wird als wirtschaftliche Gegenleistung jährlich der Erbbauzins erhoben.
SEPA-Lastschriftverfahren
Gemeindliche Forderungen wie Steuern, Gebühren, Beiträge etc. können bequem per SEPA-Lastschriftmandat von der Stadtkasse von Ihrem Bankkonto eingezogen werden. Dieses Verfahren bringt wesentliche Erleichterungen. So verpassen Sie keinen Fälligkeitstermin, das Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfällt und Sie erhalten keine Mahnungen wegen Zahlungsverzug.Das Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.
Sofern Sie an diesem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie den unten stehenden Vordruck ausdrucken, ausfüllen und das Original unterschrieben an die Stadt Ochtrup, Prof.-Gärtner-Str. 10, 48607 Ochtrup, zurückgeben.
Anträge / Formulare