Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass. Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre = 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahre = 10 JahreVerlängerungen sind nicht möglich
Der vorläufige Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig.
Mehr zum Personalausweis erfahren Sie beim Personalausweisportal des Bundes.
Falls Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selber im Rathaus abholen können, finden Sie bei den nachfolgenden Formularen eine Abholvollmacht.
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei minderjährigen Antragstellenden: schriftliche Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit, im Eingangsbereich des Rathauses I (Prof.-Gärtner-Straße 10) selbständig an einem Fotoautomaten ein digitales Lichtbild aufzunehmen (Kosten: 6 Euro). Es besteht auch die Möglichkeit, das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen digital übertragen zu lassen.
Dieses kann allerdings lediglich für Dokumentenanträge wie Reisepass oder Personalausweis genutzt werden. Für Führerschein-Anträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt.
Gebühren für den Personalausweis:
GÜLTIGKEITSDAUER GEBÜHREN Personen unter 24 Jahre 6 Jahre 22,80 Euro Personen über 24 Jahre 10 Jahre 37,00 Euro Vorläufiger Personalausweis 3 Monate 10,00 Euro Bearbeitungsdauer
ca. 2 - 3 Wochen
Anträge / Formulare