Reisepass
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Auslandsreisen brauchen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Das persönliche Erscheinen ist bei der Beantragung des Reisepasses unbedingt erforderlich.
Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist für die Beantragung die schriftliche Einverständniserklärung sowie die Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für den Fall, dass nur eine Person sorgeberechtigt ist, reichen Sie bitte den Sorgerechtsbeschluss (Jugendamt) ein.Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre = 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahre = 10 JahreVerlängerungen sind nicht möglich!
Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der Express-Bestellung. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf max. drei bis vier Arbeitstage. Hierfür ist jedoch eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 Euro zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis)
- biometrisches Lichtbild
- ggfl. Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei minderjährigen Antragstellenden: schriftliche Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
Hinweis:Sie haben die Möglichkeit, im Eingangsbereich des Rathauses I (Prof.-Gärtner-Straße 10) selbständig an einem Fotoautomaten ein digitales Lichtbild aufzunehmen (Kosten: 6 Euro). Es besteht auch die Möglichkeit, das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen digital übertragen zu lassen.
Dieses kann allerdings lediglich für Dokumentenanträge wie Reisepass oder Personalausweis genutzt werden. Für Führereschein-Anträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt.
Voraussetzung
- Der/die Antragsteller/in muss Deutsche/r sein.
- Zuständig für die Ausstellung des Reisepasses ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
- Ist der/die Antragsteller/in mit Nebenwohnsitz in Ochtrup oder nur im Ausland gemeldet, muss vorab die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde bzw. Botschaft eingeholt werden. Für die Ausstellung ist eine erhöhte Gebühr zu entrichten. Über die Ausstellung des Reisepasses ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. Botschaft zu unterrichten.
- In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden („Zweit-Pass“).
Kosten
- Reisepass mit 32 Seiten
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten (22,00 € Zuschlag):
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 82,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 €
- Reisepass im Expressverfahren (32,00 € Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 € / 114,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 € / 91,50 €
- Vorläufiger Reisepass:
26,00 €
- Änderungen des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass:
gebührenfrei
- Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Wohnsitzes:
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich
- Reisepass mit 32 Seiten
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen; zu den Hauptreisezeiten bzw. in den Sommermonaten bis zu 10 Wochen
Anträge / Formulare