Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Neue Coronaschutzverordnung


Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen mit der besonders ansteckenden Omikron-Variante werden ab dem 13.1.2022 (Donnerstag) auch in Nordrhein-Westfalen neue Zugangsbeschränkungen eingeführt. Zugleich bringt die neue Coronaschutzverordnung aber auch deutliche Erleichterungen für Geboosterte mit sich.

Überall dort, wo man keine Maske tragen kann - etwa in der Gastronomie, im Freizeit- und Fitness-Bereich oder beim Sport - soll jetzt 2G-plus gelten. Man braucht also einen zusätzlichen Test, auch wenn man geimpft oder genesen ist.

Die wichtige Ausnahme: Ein Test ist nicht (mehr) notwendig, wenn die Person geboostert (oder doppelt geimpft und zusätzlich in den letzten drei Monaten genesen) ist. Das heißt: Booster ersetzt in diesem Falle den Test.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 9. Februar 2022. Sie und alle anderen rechtlichen Regelungen finden Sie auf der Seite des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales).