Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Neue Coronaschutzverordnung


In NRW tritt ab Freitag (4. März) eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, in der die zweite der drei angekündigten Lockerungsstufen wirksam wird. Die 2G-Regel entfällt darin komplett.
Fast überall gilt dann stattdessen die 3G-Regel: in der Gastronomie, beim Sport draußen und drinnen, in Museen, Ausstellungen und sonstigen Kulturveranstaltungen.

Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken unter der 2G-plus-Regel wieder öffnen. Zutritt haben hier also Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen bis zu 24 Stunden alten Schnelltest oder einen bis zu 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können.

Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren brauchen nach der neuen Coronaschutzverordnung keinerlei
"G-Nachweise" mehr.

Die Verordnung ist vorerst gültig bis zum 19. März 2022.