Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

NRW-Wahl 2022


Am 15. Mai 2022 wird der 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt. Alle 5 Jahre finden die Landtagswahlen in allgemeiner, geheimer, freier Wahl statt.
Von den knapp 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in NRW sind mehr als 13 Millionen wahlberechtigt.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt ist, wer

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
    • nicht nach § 2 Landeswahlgesetz durch richterliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
    • Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden bereits alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis der Stadt Ochtrup  vermerkt, die am 03.04.2022 für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, in Ochtrup gemeldet sind.
  • Wie wird gewählt?

    Das nordhrein-westfälische Wahlrecht stellt eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl dar.
    Wie viele Mandate einer Partei zustehen, richtet sich nach ihrem Zweitstimmenanteil und wird somit nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.
    128 der insgesamt 181 Parlamentssitze werden jedoch mit den Personen besetzt, die in ihrem Wahlbezirk die meisten Stimmen erhalten haben. Das ist das Prinzip des Mehrheitswahlrechts.
    Für die Wahlen bedeutet das:
    Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen.
    Mit der Erststimme unterstützen Sie eine konkrete Person aus Ihrem Wahlkreis, die für den Landtag kandidiert. Mit der Zweitstimme entscheiden Sie sich – unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die auf dem Stimmzettel vermerkt sind. Die Reihenfolge der Kandidat/innen auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl.

    Auf dem Stimmzettel dürfen nur die beiden Kreuze für die Erst- und Zweitstimme gemacht werden. Er wird ungültig, wenn er leer gelassen oder etwas anderes darauf vermerkt ist. Ungültig ist der Stimmzettel auch, wenn  die Kreuzsetzung nicht klar erkennbar ist. Bei nur einem Kreuz statt der vorgesehenen zwei Kreuze bleibt der Stimmzettel jedoch gültig!

Weitere Informationen rund um die Landtagswahlen erhalten Sie über die folgenden Links:

Briefumschlag wird in die Wahlurne geschoben

Briefwahl

Wahlbezirke in Ochtrup

Wahlkreise / Kandidat*innen

Häufige Fragen

Wahlen in leichter Sprache

Wahlkreuzchen mit rotem Stift

Wahlergebnisse