Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Wer angeln möchte, benötigt einen Fischereischein!

    Fischereischeine werden Bürgerbüro ausgestellt. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- oder Jugendfischereischeine.

    Die Antragstellung kann nur von Personen erfolgen, die ihren Hauptwohnsitz in Ochtrup haben.

    Den Jugendfischereischein (roter Schein) kann jeder zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr beantragen.
    Es muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Der Inhaber des Jugendfischereischeins ist berechtigt, in Begleitung eines Inhabers des Fischereischeins (blauer Schein) zu angeln.

    Nach erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung (ab dem 14. Lebensjahr ist eine Teilnahme am Lehrgang möglich) kann ein Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ("blauer Schein") beantragt werden.

    Die Ausbildung für die Fischereiprüfung erfolgt über die Volkshochschule (VHS). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft der VHS.

    Die Prüfung wird beim Kreis Steinfurt abgelegt.

    Die jeweiligen Fischereischeine sind immer bis zum 31.12. eines Jahres gültig. Die Verlängerung für das Folgejahr kann frühestens Mitte Dezember beantragt werden.

    Weitere Informationen über Gewässer, in denen geangelt werden darf, bekommen Sie beim ASV Gut Fang in Langenhorst . 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei erstmaliger Ausstellung:

    • 1 Passbild
    • Prüfbescheinigung (für den Jahres- oder Fünfjahresschein)

    Bei Verlängerung:

    •  Fischereischein
    • eventuell ein neues Foto, falls alle Felder für eine Verlängerung auf dem bisherigen Fischereischein ausgefüllt sind und ein neuer Fischereischein ausgestellt werden muss
  • Welche Gebühren fallen an?

    Jugendfischereischein
    8,00 €
    Jahresfischereischein
    16,00 €
    Fünfjahresfischereischein
    48,00 €
  • Anträge / Formulare