Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.

    Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der digital unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster beantragt werden kann.  
    Sollte dieser von Ihnen nicht online beantragt bzw. ausgedruckt werden können, wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Ochtrup.
    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird grundsätzlich an den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund) ausgehändigt. Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Die Arztwahl ist frei.

    Die Ausstellung erfolgt sofort, d.h.: Sie können den Berechtigungsschein bei einem Besuch des Bürgerbüros direkt mitnehmen.


          

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.

  • Rechtsgrundlage