Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Bildungsgutscheine an Ochtruper Schulen


Bei vielen Kindern und Jugendlichen hat die Pandemie Spuren hinterlassen. Sie sollen nun die Chance bekommen, Versäumtes aufzuholen. Das gilt sowohl für den Lernstoff als auch für das soziale Leben.

Deshalb haben Bund und Länder das Programm „Aufholen nach Corona“ beschlossen und stellen hierfür bereits seit 2021 Mittel zur Verfügung. Von dem Aktionsprogramm profitieren auch die Ochtruper Schulen mit einer im November 2021 ausgezahlten Sonderförderung von rund 192.000 €.

Ein wichtiger Baustein im Programm sind die Bildungsgutscheine. Mit ihnen wird Schülerinnen und Schülern die Chance gegeben, Lernlücken in einzelnen Fächern zu schließen, die pandemiebedingt entstanden sind. Über 300 Bildungsgutscheine werden im kommenden Halbjahr an den Ochtruper Schulen ausgeteilt.

Die Erziehungsberechtigten erhalten dazu über die Schulen weitere Informationen und können mit der beiliegenden Erklärung ihr Interesse an einem Bildungsgutschein signalisieren. Die Auswahl von Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Förderbedarfen obliegt dann den Lehrkräften. Sie ermitteln den individuellen Förderbedarf und dokumentieren diesen auf dem Bildungsgutschein. Ein Gutschein im Gegenwert von 200 € umfasst zehn Lerneinheiten à 90 Minuten und kann bei zertifizierten Dienstleistern eingelöst werden.

Aktuell ist in Ochtrup die „Schülerhilfe“ auf der Landes-Homepage registriert, in Steinfurt und Gronau sind das ergänzend der Studienkreis und „Lernen Fördern e.V.“. Die Dienstleister rechnen dann ihre erbrachten Leistungen unmittelbar mit der Kommune ab.

Die Bildungsgutscheine decken etwa ein Drittel des NRW-Förderprogramms ab. Ein weiteres Drittel ist für das Schulbudget vorgesehen, der verbleibende Betrag für das Schulträgerbudget. Letzteres kann bei Bedarf zur Aufstockung der Mittel in den beiden anderen Förderbereichen eingesetzt werden. Das heißt: Sollte zum Beispiel in einer Schule der Bedarf die Anzahl der Bildungsgutscheine übersteigen, kann sich die Schulleitung an den Schulträger wenden.

Die Schulbudgets stehen den Schulen seit Dezember 2021 zur Verfügung. Damit können schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umgesetzt werden. Als Beispiele nennt das Land NRW u.a. den Besuch außerschulischer Lernorte, die Durchführung von Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken, die Anschaffung von Fördermaterialien oder von Lizenzen für digitale Förderprogramme.

Detaillierte Informationen zu den Bildungsgutscheinen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Seite des Schulministeriums abrufbar.