Laptop und Notizblock auf Schreibtisch

Regelungen zur Isolierung und Quarantäne


Es ist nun auch in Ochtrup so weit: Bei fast 500 Corona-Infizierten läutet die Stadtverwaltung - wie die anderen Kommunen im Kreis auch - eine Wende im Pandemiemanagement ein.

„Eine individuelle Ordnungsverfügung ist an diesem Punkt weder praktikabel noch weiterhin notwendig“,
erklärt Michael Alfert, Fachbereichsleiter für Ordnung und Soziales.

In der neuen Test- und Quarantäneverordnung ist genau geregelt, wie man sich im Falle eines positiven Coronatests zu verhalten hat. Positiv Getestete erhalten zudem eine Mail vom Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt, in der die Verhaltensregeln ausführlich beschrieben sind. Deshalb muss niemand mehr individuell von der Stadt in Isolierung geschickt werden.

Corona-Infizierte haben sich also fortan eigenverantwortlich in Isolierung zu begeben. Auch das Ende der Isolation erfolgt nun ohne Anordnung der Stadt.

 

Isolierung und Quarantäne - was ist das?

Die Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine Corona-Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde.

Die Quarantäne ist eine zeitlich begrenzte häusliche Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

 

Wie müssen sich positiv Getestete verhalten?

Wer ein positives Schnelltest-Ergebnis erhält, kann einen Bürger- oder PCR-Test zur Bestätigung dieses Ergebnisses vornehmen lassen. Er ist laut NRW-Verordnung verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben und seine Kontaktpersonen zu informieren.

Haus und Grundstück dürfen für die Dauer der Isolation nicht verlassen werden. Ausnahme: Fahrt im eigenen PKW zu einem angeordneten Test oder zu einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung.

Wenn ein Coronatest zur vorzeitigen Beendigung einer Isolationsmaßnahme genutzt werden soll, muss dieser von fachkundigem oder geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Diesbezügliche Leistungserbringer (Labordiagnostik) sind z. B. Testzentren des Gesundheitsamtes, Arztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Testzentren von Rettungs- und Hilfsorganisationen.

Ist ein ab Tag 7 vorgenommener Test noch (ansteckend) positiv, kann eine Entisolierung nicht mehr automatisch erfolgen. Es ist dann im Verlauf ein negativer PCR- oder Schnelltest oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert >28 notwendig.

Sollte die infizierte Person in einem Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt sein, so wird darum gebeten, sich unter Angabe der Funktion und Einrichtung bei corona@kreis-steinfurt.de zu melden. Die kritische Infrastruktur umfasst Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Dialyse-Praxen, Rettungsdienst und hauptamtliche Mitarbeitende des Brandschutzes.

 

Wie müssen sich Kontaktpersonen verhalten?

Als enge Kontaktpersonen gelten Personen mit Kontakt < 1,5 m und länger als 10 Minuten oder im Gespräch mit dem Infizierten (face-to-face-Kontakt, bei Abstand unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne ausreichenden Schutz.
Außerdem zählen dazu Personen, die sich gleichzeitig mit dem Infizierten im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten aufgehalten haben, auch wenn durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde (ausgenommen med. Fachpersonal).

Dieser Kontakt gilt in einem Zeitraum beginnend ab zwei Tagen vor dem Test oder ab zwei Tagen vor Symptombeginn.

Enge Kontaktpersonen sollen sich, soweit möglich, von anderen Personen absondern und auf coronatypische Symptome achten. Bei Auftreten von Symptomen sollte der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden.

Die Durchführung regelmäßiger Selbsttests wird dringend empfohlen. Sofern der Selbsttest positiv ausfällt, müssen sich die Betroffenen unter der Telefonnummer: 02551 69-7100 oder per E-Mail corona@kreis-steinfurt.de beim Kreis Steinfurt melden und auf den Kontakt sowie den positiven Selbsttest hinweisen.

 

Wer muss in Quarantäne?

Für enge Kontaktpersonen, die nicht geboostert, nicht frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind, gilt eine Quarantänepflicht von 10 Tagen ab dem letzten Kontakt.

Als „frisch genesen“ gelten Personen, bei denen die Erkrankung mehr als 27 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.

Als „frisch doppelt geimpft“ gelten Personen, bei denen die zweite Impfung weniger als 90 Tage zurückliegt.

 

Wie lange dauern Isolierung und Quarantäne?

Isolierung bzw. Quarantäne bei infizierten Personen und Kontaktpersonen enden grundsätzlich nach 10 Tagen. Sie kann vorzeitig nach sieben Tagen mit einem negativen Coronaschnelltest oder einem negativen PCR-Test beendet werden, wenn in den vergangenen 48 Stunden keine Symptome vorlagen.

Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn Kinder sich aufgrund eines positiven Tests in Isolierung befinden.